an einem Strang ziehen @ ziegner
Staatlich anerkannte.r Erzieher.in (Teilzeit)
Steckbrief
Wichtige Information für das Bewerbungsverfahren zum Schuljahr 2024/2025:
Seit dem Schuljahr 2024/25 nehmen wir an einem Schulversuch zu einer dreijährigen Ausbildung in Teilzeitform teil, in welchem die Ausbildung in Teilzeitform in drei Jahren (anstatt vier) realisiert wird.
Entsprechend der Stundentafel umfasst die Ausbildung 2680 Unterrichtsstunden im Pflichtbereich. Davon werden 160 Stunden in Form von praxisorientierten Lernaufgaben in den jeweiligen Praxiseinrichtungen abgeleistet. Weitere 360 Unterrichtsstunden werden mittels adaptiver Lernformen (z. B. Selbststudienaufgaben, Online-Module) abgedeckt. Damit reduziert sich die Anzahl der Präsenzveranstaltungen am BSZ auf 2160 Stunden. Ein regelmäßiger Wechsel zwischen Schule und Praxiseinrichtung ist im 14-tägigen Rhythmus gegeben.
Sollten Sie weitere Fragen haben oder zusätzliche Informationen benötigen, sprechen Sie uns gern an!
Für die Aufnahme in den Ausbildungsgang ist ein Arbeitsvertrag von 20-25 Stunden bei einem anerkannten Träger der Kinder- und Jugendhilfe notwendig. Im Rahmen dieser Ausbildung haben Sie Anspruch auf Urlaub entsprechend der gesetzlichen Regelungen. Dieser wird in Abstimmung mit dem Träger in der Ferienzeit gewährt.
Abschluss: Staatlich anerkannte.r Erzieher.in
Dauer: 3 Jahre
Schulart: Fachschule
Prüfungen:
- zwei schriftliche Komplexprüfungen
- berufspraktische Prüfung mit anschließendem Fachgespräch
- Verfassen einer Facharbeit und Verteidigung dieser (fachliches Gespräch)
Aufnahmevoraussetzungen:
- mittlerer Schulabschluss und eine zweijährige einschlägige Ausbildung oder
- mittlerer Schulabschluss und eine zweijährige nicht einschläge Berufsausbildung und eine einschlägige sozialpädagogische Tätigkeit von mindestens 6 Wochen (neu ab SJ 2023/24) oder
- mittlerer Schulabschluss und eine einschlägige Vollzeitbeschäftigung von sieben Jahren oder
- Fachhochschulreife in der Fachrichtung Gesundheit und Soziales oder
- allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife und eine einschlägige sozialpädagogische Tätigkeit von mindestens 6 Wochen (neu ab SJ 2023/24)
Die Anrechnung von Teilen einer Hochschulausbildung im Bereich Sozialwesen ist im Umfang bis zu maximal 1200 Stunden möglich.
Nach der Entscheidung über die Zulassung an unserem BSZ muss ein Nachweis über die gesundheitliche Eignung sowie ein erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage an Behörden erbracht werden.
Bewerbung
Bewerbungsunterlagen:
- beglaubigte Kopie des Zeugnisses über den Realschulabschluss sowie des Berufsabschlusses (bzw. Halbjahreszeugnis, wenn der Berufsabschluss erst zum Schuljahresende erreicht wird) oder des Zeugnisses über die Fachhochschulreife (in der Fachrichtung Gesundheit und Soziales)
- Bewerbungsschreiben (mit Unterschrift der Eltern bei Minderjährigkeit)
- tabellarischer Lebenslauf
- ein Passbild
- Erklärung zur Bewerbung (Download PDF)
Ausbildungsinhalte
fachrichtungsübergreifende Inhalte (Deutsch, Mathe, Englisch, Wirtschafts- und Sozialpolitik, Religion/Ethik) sowie fachrichtungsbezogene Lernfelder, die auf eine Tätigkeit in allen Arbeitsfeldern (z.B. Kita, Jugendarbeit, Jugendhilfe, Förderschule) eines Erziehers vorbereiten, musisch-künstlerische Ausbildung hat großen Stellenwert (Erlernen Gitarre im Unterricht), Vertiefungen in unterschiedlichen Wahlbereichen (z. B. Puppenspiel, Arbeit mit Jugendlichen, Naturwissenschaften, Geschichte); Durchführen sowohl einer gruppen- als auch erlebnispädagogischen Maßnahme.
Was wir sonst noch bieten
- dreijähriger Instrumentalunterricht Gitarre in der Gruppe
- Kooperation mit der Evangelischen Hochschule Dresden (Anrechnung der Ausbildung auf den Studiengang "Kinderpädagogik - Schwerpunkt Führen und Leiten" mit Bachelorabschluss)
- Kooperation mit der Städtischen Musikschule Chemnitz
- Kooperation mit externen Dozenten (z. B. Ronny Ritze, Micheal Schmidt, ...)
- Auslandspraktikum mit ERASMUS+
Am BSZ für Gesundheit und Sozialwesen Chemnitz werden auch Umschulungen für Erzieherinnen und Erzieher durchgeführt. Diese Maßnahmen werden mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes. Die Umschulungsmaßnahmen werden im Rahmen der Vollzeitausbildung durchgeführt.