Unser Schulgebäude von oben / ©Pykado
Aktuelle Informationen zum Schulbetrieb
Wegfall der landeseigenen Corona-Schutzmaßnahmen in Sachsen
Mit Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung zum 02.02.2023 und dem Wegfall der landeseigenen Corona-Schutzmaßnahmen zum 03.02.2023 entfällt die Pflicht zur Erstellung eines betrieblichen Hygieneplans zum Infektionsschutz hinsichtlich des Coronavirus. Damit wird der spezielle Hygieneplan für die Corona-Schutzmaßnahmen des BSZ für Gesundheit und Sozialwesen Chemnitz aufgehoben. Der allgemeine Hygieneplan des BSZ gilt weiter fort.
Corona-Testungen können können weiterin freiwillig und anlassbezogen durchgeführt werden. Die Entscheidung trifft in jedem Einzelfall die Schulleitung aufgrund der Festlegungen der Schulaufsicht. Sollten sich minderjährige Schülerinnen und Schüler testen lassen, ist die Vorlage einer Einverständniserklärung der Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter erforderlich. Volljährige Schülerinnen und Schüler können selbst über die Durchführung einer Testung entscheiden. Das Formular für die Einverständniserklärung bei Minderjährigen finden Sie hier:
Einverständniserklärung anlasbezogene Testungen
Nutzen Sie bei Bedarf das Beratungsangebot unserer Schulsozialarbeit: Beratungsangebot